Ärzte

Wie oft müssen Vertragsärzte Fortbildungspunkte nachweisen?

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen in der Regel 250 Fortbildungspunkte innerhalb von fünf Jahren nachweisen.
Muss Zielgruppe: Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten Intervall: 5 Jahre

Die sozialrechtliche Fortbildungspflicht ergibt sich aus § 95d SGB V.

Hinweis zur Einordnung: Diese Seite wurde sorgfaeltig erstellt und orientiert sich an offiziellen Regelwerken, Richtlinien, Leitlinien und Fachinformationen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft durch Aerztekammer, Kassenaerztliche Vereinigung, BGW, DGUV, Behoerden oder Fachgesellschaften. Anforderungen koennen sich aendern und je nach Bundesland, Fachrichtung, Praxisorganisation, Leistungsspektrum, Medizinprodukten, Beschaeftigtenstruktur und Begehung unterschiedlich bewertet werden.

Quellenlage

Die Kurzantwort basiert auf offiziellen Regelwerken und Fachquellen. Die vollstaendigen Quellenstellen, Detailbewertung und praktische Einordnung sind nach kostenfreier Freigabe sichtbar.

SGBV_95DKBV_FORTBILDUNG

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