MFA & Praxispersonal
Darf eine MFA Notfallmedikamente geben?
MFA dürfen ärztliche Entscheidungen nicht ersetzen. Notfallmedikamente müssen nach ärztlicher Anordnung, Delegation und klaren Praxisabläufen eingesetzt werden.
Im Notfall müssen Zuständigkeiten vorab eindeutig festgelegt sein.
Hinweis zur Einordnung: Diese Seite wurde sorgfaeltig erstellt und orientiert sich an offiziellen Regelwerken, Richtlinien, Leitlinien und Fachinformationen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft durch Aerztekammer, Kassenaerztliche Vereinigung, BGW, DGUV, Behoerden oder Fachgesellschaften. Anforderungen koennen sich aendern und je nach Bundesland, Fachrichtung, Praxisorganisation, Leistungsspektrum, Medizinprodukten, Beschaeftigtenstruktur und Begehung unterschiedlich bewertet werden.
Quellenlage
Die Kurzantwort basiert auf offiziellen Regelwerken und Fachquellen. Die vollstaendigen Quellenstellen, Detailbewertung und praktische Einordnung sind nach kostenfreier Freigabe sichtbar.
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