Ärzte
Muss eine Arztpraxis ein Notfallmanagement haben?
Ja. Vertragsärztliche Praxen müssen im Rahmen des Qualitätsmanagements ein Notfallmanagement vorhalten, das zur Praxis und zum Leistungsspektrum passt.
Notfallmanagement ist Bestandteil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements.
Hinweis zur Einordnung: Diese Seite wurde sorgfaeltig erstellt und orientiert sich an offiziellen Regelwerken, Richtlinien, Leitlinien und Fachinformationen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft durch Aerztekammer, Kassenaerztliche Vereinigung, BGW, DGUV, Behoerden oder Fachgesellschaften. Anforderungen koennen sich aendern und je nach Bundesland, Fachrichtung, Praxisorganisation, Leistungsspektrum, Medizinprodukten, Beschaeftigtenstruktur und Begehung unterschiedlich bewertet werden.
Quellenlage
Die Kurzantwort basiert auf offiziellen Regelwerken und Fachquellen. Die vollstaendigen Quellenstellen, Detailbewertung und praktische Einordnung sind nach kostenfreier Freigabe sichtbar.
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