Ärzte
Was gilt bei ambulantem Operieren?
Beim ambulanten Operieren braucht die Einrichtung einen Notfallplan für Zwischenfälle. Das Personal muss regelmäßig am Notfallmanagement teilnehmen.
Für ambulante Operationen bestehen fachliche, organisatorische, räumliche und apparativ-technische Anforderungen.
Hinweis zur Einordnung: Diese Seite wurde sorgfaeltig erstellt und orientiert sich an offiziellen Regelwerken, Richtlinien, Leitlinien und Fachinformationen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft durch Aerztekammer, Kassenaerztliche Vereinigung, BGW, DGUV, Behoerden oder Fachgesellschaften. Anforderungen koennen sich aendern und je nach Bundesland, Fachrichtung, Praxisorganisation, Leistungsspektrum, Medizinprodukten, Beschaeftigtenstruktur und Begehung unterschiedlich bewertet werden.
Quellenlage
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