MFA & Praxispersonal
Zählt eine MFA als betrieblicher Ersthelfer?
In der Regel ja, MFA können aufgrund ihrer medizinischen Qualifikation als geeignete Ersthelfer berücksichtigt werden. Die Kostenübernahme durch BGW/DGUV ist dann meist nicht vorgesehen.
Medizinische Qualifikation kann für die betriebliche Erste Hilfe berücksichtigt werden, ersetzt aber kein Teamtraining.
Hinweis zur Einordnung: Diese Seite wurde sorgfaeltig erstellt und orientiert sich an offiziellen Regelwerken, Richtlinien, Leitlinien und Fachinformationen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft durch Aerztekammer, Kassenaerztliche Vereinigung, BGW, DGUV, Behoerden oder Fachgesellschaften. Anforderungen koennen sich aendern und je nach Bundesland, Fachrichtung, Praxisorganisation, Leistungsspektrum, Medizinprodukten, Beschaeftigtenstruktur und Begehung unterschiedlich bewertet werden.
Quellenlage
Die Kurzantwort basiert auf offiziellen Regelwerken und Fachquellen. Die vollstaendigen Quellenstellen, Detailbewertung und praktische Einordnung sind nach kostenfreier Freigabe sichtbar.
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